Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragestellungen finden sie auf dieser FAQ-Seite.

Wenn dies das erste Mal ist, dass Sie eine Zoll- und MwSt.-Rechnung von uns erhalten, haben Sie möglicherweise einige Fragen, die Sie vor der Zahlung beantwortet haben möchten.

Wir hoffen, dass durch das Lesen der häufig gestellten Fragen alles klar wird, aber wenn Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Waren, die aus einem Drittland importiert werden, erfordern eine Zollabwicklung und sind grundsätzlich einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Zusätzlich fallen je nach Art, Ursprung und Wert der Ware Zollabgaben an.

Versandhändler empfehlen in der Regel, sich über Importzölle und Steuern auf ihrer Homepage zu informieren. Es empfiehlt sich auch, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen oder den Händler zu kontaktieren. Der Versender kann entscheiden, ob er selbst alle Einfuhrabgaben übernimmt, oder ob diese durch den Transportdienstleister an den Empfänger zu verrechnen sind.

Dies kann manchmal der Fall sein. Produkte, die von Händlern mit Sitz außerhalb der EU angeboten werden, können billiger erscheinen, da sie keine Zölle und Steuern enthalten.

Geschenke von Privat an Privat sind bis zu einem Warenwert von Euro 45,00 Zoll und EuSt-befreit. Wenn eine Importsendung diesen Warenwert überschreitet, können Gebühren und Steuern anfallen. Für Alkohol und Tabakwaren gibt es keinen Schwellenwert, hier müssen immer Gebühren und Steuern bezahlt werden.

Auch für Mustersendungen und Warenproben können Zoll und Steuer anfallen, außer diese werden entwertet oder sind eindeutig als Muster erkennbar (z.B. Loch in Bekleidung geschnitten)

"Die Ware passt nicht", "ich hab mich anders entschieden" oder "mir gefällt die Ware nicht" ist kein Grund zur Rückerstattung der Zölle und Steuern. Wenn sie die Sendung zurück an den Absender schicken, haben Sie unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf eine Zollrückvergütung.

Erklärungen, wie Zölle und Einfuhrumsatzsteuern generell berechnet werden, finden Sie über diverse Quellen im Internet. Unter anderem über das Bundesministerium für Finanzen: https://www.bmf.gv.at/themen/zoll.html

Dies ist eine Gebühr für die Nutzung des Zollabgabenkontos der DHL Espress. DHL Express entrichtet die Zölle und EUSt für den Kunden schon im vorhinein an die Zollbehörden, um damit eine schnellere Abfertigung der eingeführten Ware zu ermöglichen.

Nach den geltenden Zollvorschriften werden zur Berechung des Zollwertes Warenwert plus Versandkosten herangezogen.Wenn der Versender keine Versandkosten angegeben hat , wird der "Zollwert" auf Basis des Gewichtes berechnet.

Der Absender hat die Möglichkeit, die Zölle und Steuern zu zahlen, wenn dies auf Frachtbrief und Rechnung entsprechend festgehalten worden sind. Die Gebühren können auch nachträglich auf den Absender übertragen werden, wenn dieser es schriftlich an DHL Express bestätigt.

Sie können Ihre Rechnung unter folgenden Optionen bezahlen:
  1. Online: dhl-ar.accountis.net/gpp/at mit Ihre Frachtscheinnummer und PIN Code
  2. Per Telefon: Rufen Sie unsere Zollabteilung an: 0800 550520

Benötigen Sie Hilfe?

Wir sind immer hier, um zu helfen! Zögern Sie nicht, uns mit den unten stehenden Details zu kontaktieren, und wir helfen Ihnen gerne über einen unserer verfügbaren Kontaktkanäle weiter.

Für allgemeine Fragen und Auskünfte

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Zolldienstleistungen und Kundenservice

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Unser Zollkundendienst ist erreichbar von 9:00 bis 17:00 Uhr.

Für Kundeninformationen und Beratung

Bei Informationen über österreichische Zölle wenden Sie sich bitte an die österreichische Zollbehörde.

Die Webseite gibt Ihnen umfassende Informationen über die Einfuhrbestimmungen und allfällige Abgaben

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