Häufig gestellte Fragen
Auf unseren FAQ-Seiten finden Sie Tipps zu häufig auftretenden Problemen.
Wenn dies das erste Mal ist, dass Sie eine Zoll- und MwSt.-Rechnung von uns erhalten, haben Sie möglicherweise einige Fragen, die Sie vor der Zahlung beantwortet haben möchten.
Wir hoffen, dass durch das Lesen der häufig gestellten Fragen alles klar wird, aber wenn Sie noch weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Alle importierten Waren sind steuerpflichtig. Ab einem Warenwert von 150 EUR können zusätzlich Zölle anfallen. Alkohol und Tabakwaren sind unabhängig von ihrem Wert mit diesen Gebühren belastet.
In der Regel empfehlen Einzelhändler (Internet und Kataloge) sich über Importzölle und Steuern zu informieren. Es empfiehlt sich auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers zu prüfen oder den Händler zu kontaktieren.
Damit die Sendung vom Zoll als Geschenk anerkannt wird, müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Wort "Gift" muss auf der Rechnung stehen.
- Es muss sich um eine Lieferung von Privat an Privat handeln.
- Der Warenwert darf nicht über 45 EUR betragen.
Voraussetzungen zur Anmeldung von Warenmuster und Proben sind:
-
Es muss erkennbar sein, dass die Waren nur zum Gebrauch als Muster oder Proben geeignet sind
(unauslöschliche, erkennbare Kennzeichnung z.B. Lochen von Schuhen) - Es sind maximal 5 Muster oder Proben mit einem Warenwert von höchstens 50 Euro je Warengruppe zugelassen. Verschiedene Qualitäten, Farbunterschiede, Feinheitsgrade, Güteklassen und andere handelsübliche Unterschiede - (ausgenommen Größenunterschiede) – sind zu berücksichtigen
"Die Ware passt nicht", "ich hab mich anders entschieden" oder "mir gefällt die Ware nicht" sind keine Gründe zur Rückerstattung der Zölle und Steuern. Wenn Sie die Sendung zurück an den Absender schicken, haben Sie unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf eine Zollrückvergütung.
Bitte klicken Sie auf "Download Zoll/EUSt.-Dokumente" unten auf der Seite und folgen Sie den Anweisungen um das Dokument zu speichern.
Sie können jederzeit den aktuellen Sendungsstatus im Internet verfolgen:
www.dhl.de/de/geschaeftskunden/express.html
Unter Sendungsverfolgung / International einfach die DHL Sendungsnummer eingeben.
Nach Bezahlung senden wir Ihnen einen Zahlbeleg via Email zu.
Bitte wenden Sie sich für eine Reklamation der Abgaben an: zollrechnung-DE@dpdhl.com
Der Absender hat die Möglichkeit die Zölle und Steuern zu zahlen, wenn diese Angaben auf Frachtbrief und Rechnung festgehalten worden sind. Die Gebühren können auch nachträglich auf den Versender übertragen werden, wenn dieser das schriftlich an DHL Express bestätigt.
- Sie können die Abgaben online über den Link bezahlen, den wir Ihnen via SMS/Email zugesendet haben. Wenn Sie den Link nicht mehr haben, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden
- Sie können die Abgaben bei der Zustellung bar bezahlen.
Benötigen Sie Hilfe?
Wir sind immer hier, um zu helfen! Zögern Sie nicht, uns mit den unten stehenden Details zu kontaktieren, und wir helfen Ihnen gerne über einen unserer verfügbaren Kontaktkanäle weiter.
Generelle Informationen
Steuer- und Zollanfragen
Wir stehen Ihnen gerne Montags bis Freitags von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung